Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner
 
§1
Allgemeines - Geltungsbereich
 
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlicher Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingung des Geschäftspartners die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos durchführen.
 
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Geschäftspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
 
(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
 
§2
Zustandekommen des Geschäftspartnervertrages
 
(1) Mit der Registrierung auf der Domain www.olgaheinert.eu oder einer Subdomain bietet uns der Geschäftspartner den Abschluss eines Geschäftspartnervertrages zu den hier stehenden Bedingungen an. Dieses Angebot können wir durch E-Mail an den Geschäftspartner innerhalb von zwei Wochen annehmen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Geschäftspartnervertrages besteht nicht.
 
(2) Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von den Geschäftspartnern vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
 
§3
Tätigkeit des Geschäftspartners
 
(1) Der Geschäftspartner kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
 
Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von uns ist der Geschäftspartner nicht berechtigt. Für die Beachtung und Ausführung der gewerbesteuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen aus der Tätigkeit des Geschäftspartners ist der Geschäftspartner selbst verantwortlich.
 
(2) Mit Abschluss des Geschäftspartnervertrages und Entrichtung der jährlichen Gebühr ist der Geschäftspartner berechtigt, unsere Produkte im eigenen Namen zu vertreiben und hierfür bei uns einzukaufen. Die Werbemaßnahmen des Geschäftspartners dürfen nicht gegen Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Dem Geschäftspartner ist es insbesondere untersagt, jegliche Heilversprechungen in Verbindung mit unseren Produkten zu geben.
 
(3) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in Abs. 2 geregelten Verpflichtungen ist der Geschäftspartner verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen, die aus diesen Verstößen herrühren, freizustellen. Dies betrifft insbesondere die hieraus entstehenden Kosten wie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch Schadensersatzansprüche.
 
(4) Für den Verkauf unserer Produkte an Endkunden geben Wir eine unverbindliche Preisempfehlung ab. Bei preisgebundenen Artikeln Wie Büchern usw. ist der Bruttoverkaufspreis bindend. Die Abgabe zu einem anderen als dem bindenden Bruttoverkaufspreis ist unzulässig.
 
(5) Dem Geschäftspartner ist es gestattet, selbst neue Geschäftspartner anzuwerben, die seiner Gruppe zugerechnet werden. Im Vertrag mit dem weiteren Geschäftspartner ist der Geschäftspartner verpflichtet, die hier vereinbarten Regelungen sinngemäß mit dem weiteren Geschäftspartner zu vereinbaren. Sind die hier geltenden Regelungen nicht zumindest sinngemäß vereinbart worden, so behalten wir uns vor, den weiteren Geschäftspartner nicht zu beliefern und/oder durch diesen abgeschlossene Geschäfte nicht dem Geschäftspartner zuzurechnen.
 
§4
Provision
 
(1) Auf vereinnahmte Umsätze erhält der Geschäftspartner eine Provision gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste. Gleiches gilt für Gruppenumsätze, die durch weitere Geschäftspartner aus der Gruppe des Geschäftspartners vereinnahmt werden. Voraussetzung ist die Vereinnahmung eines Umsatzes auf Grund eines Kaufvertrags mit einem Endkunden während der Vertragsdauer.
 
(2) Nach Bekanntgabe des vereinnahmten Umsatzes an uns wird dem Geschäftspartner die Provision gutgeschrieben. Der Geschäftspartner kann die Provision in seinem Internetportal für die Auszahlung freigeben oder weitere Produkte aus unserem Sortiment einkaufen.
 
(3) Wenn der Geschäftspartner seine Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-ID-Nummer oder eine entsprechende schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegt, so erfolgt die Provisionsauszahlung zuzüglich Umsatzsteuer.
 
§5
Bestellungen des Geschäftspartners
 
Der Geschäftspartner kann bei uns Bestellungen per Telefax, auf dem Postweg oder über unsere Homepage abgeben. Für die Bestellung per Telefax und auf dem Postweg sind ausschließlich unsere Bestellscheine zu benutzen.
 
Die Bestellung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen unserer jeweils aktuellen Preisliste.
Alle Verkaufspreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten.
 
Im Rahmen der Bestellung ist das Bestelldatum, die Geschäftspartnernummer, der Geschäftspartnername, die Lieferadresse und die Unterschrift des Geschäftspartners anzugeben.
 
§6
Zahlungsbedingungen
 
Die Zahlung der Rechnung erfolgt per Vorauskasse auf unser bekanntes Konto, durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftauftrages, PayPal, Sofortüberweisung oder mit dem Guthaben des ID-Kontos.
 
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
 
Aufrechnungsansprüche stehen dem Geschäftspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§7
Eigentumsvorbehalt
 
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den bestellten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Waren liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir sind nach Rücknahme der Waren zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
 
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffe Dritter hat uns der Geschäftspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Geschäftspartner für den uns entstandenen Ausfall.
 
(3)
 
Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Waren. im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns Dritte jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, also unabhängig davon, ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Geschäftspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Geschäftspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlage aushändigt und den Schuldnern beziehungsweise Dritten die Abtretung mitteilt.
 
(4)
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Geschäftspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
 
(5)
Wir werden die Waren mit anderen, mit uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Geschäftspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Geschäftspartner uns anteilsmäßig Miteigentümer trägt. Der Geschäftspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
 
(6)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
§8
Dauer des Vertrages, Kündigung
 
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
 
(2) Der Vertrag wird gekündigt, falls die jährliche Gebühr, innerhalb von 2 Wochen nach der Fälligkeit, nicht beglichen wird.
 
(3) Das Recht zur außerordentlichen, auf fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für jede Partei unberührt. Als wichtiger Grund gelten auch eine wesentliche Veränderung der Inhaber- oder Geschäftsleitungsverhältnisse des Geschäftspartners, wenn davon eine Beeinträchtigung unserer Belange zu besorgen ist oder eine nicht unerhebliche Verletzung von Verpflichtungen aus einzelnen Geschäften, die im Rahmen dieses Vertriebsverhältnisses abgeschlossen werden.
 
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigungserklärung durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist.
 
§9
Abwicklung des Vertriebsverhältnisses
 
Die Kündigung und die Beendigung des Vertrages als solche lassen die in seinen Ausführungen geschlossenen Einzelgeschäfte unberührt. Wir werden den Geschäftspartner im Rahmen unserer Belieferungspflicht so weiter beliefern, dass die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entsprechend dem üblichen Geschäftsgang abgeschlossenen Geschäfte mit Dritten erfüllt werden können.
 
§ 10
Schriftform, Teilunwirksamkeit
 
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
 
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages werden die
Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
 
§11
Schlussbestimmungen
 
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Geschäftspartnervertrag ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.
 
Für Streitigkeiten aus diesem Geschäftspartnervertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlands unter Ausschuss des UN-Kaufrechts.